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Luxusimmobilie in Italien kaufen als Ausländer: Der Ablauf Schritt für Schritt

Italien gehört für Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu den begehrtesten Zielen für eine Zweitimmobilie. Das Versprechen ist klar: mediterraner Lebensstil, exzellente Architektur und ein Premiummarkt, der im Spitzensegment nach wie vor echten Wert bietet. Weniger klar ist oft, wie der Kauf konkret abläuft. Dieser Leitfaden erklärt den Weg in verständlichen Schritten, damit Sie wissen, was Sie erwartet, bevor Sie ein Angebot abgeben.

Dürfen Ausländer in Italien Immobilien kaufen?

In den meisten Fällen ja. Für Staatsangehörige aus Deutschland und Österreich gilt innerhalb der EU die Gleichbehandlung mit italienischen Staatsbürgern. Für Schweizer Käufer gilt in der Regel das Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität): Ein Kauf ist möglich, sofern auch ein italienischer Staatsbürger in der Schweiz erwerben dürfte — was in der Praxis für Wohnimmobilien in aller Regel gegeben ist. Diesen Punkt bestätigen Ihre Berater zu Beginn, statt ihn vorauszusetzen.

Schritt 1 — Den Codice Fiscale beantragen

Der Codice Fiscale ist die italienische Steuernummer und der erste praktische Schritt für jeden ausländischen Käufer. Sie benötigen ihn zur Unterzeichnung des Kaufvertrags, für Versorgungsverträge und in der Regel zur Eröffnung eines italienischen Bankkontos. Beantragt wird er bei der italienischen Finanzverwaltung (Agenzia delle Entrate) oder vom Ausland aus über ein italienisches Konsulat. Ihre Agentur oder der Notar kann dies per Vollmacht für Sie übernehmen.

Schritt 2 — Die richtigen Fachleute einbinden

Ein Luxuskauf in Italien bringt üblicherweise drei Rollen zusammen:

Schritt 3 — Angebot und Vorvertrag

Nach der Auswahl des Objekts verläuft der Prozess meist in zwei Vertragsstufen. Zunächst ein schriftliches, unwiderrufliches Kaufangebot bzw. eine Reservierung, oft mit Anzahlung. Nach Annahme folgt der Vorvertrag (contratto preliminare oder compromesso), der Preis, Bedingungen und Übergabetermin festlegt und beide Seiten bindet. Dabei wird üblicherweise eine Anzahlung (caparra) geleistet. Den Abschluss bildet die notarielle Kaufurkunde (rogito): Der Restbetrag wird gezahlt, das Eigentum geht über.

Schritt 4 — Steuern und Kosten im Überblick

Die Erwerbsnebenkosten in Italien hängen von mehreren Faktoren ab — ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, ob die Immobilie als Erst- oder Zweitwohnsitz gilt und vom Katasterwert. Statt Zahlen zu nennen, die auf Ihren Fall womöglich nicht zutreffen, empfehlen wir einen einfachen Grundsatz: Lassen Sie sich von Notar und Steuerberater eine schriftliche Kostenaufstellung geben, bevor Sie unterschreiben. In der Regel sind Register- bzw. mehrwertsteuerbezogene Abgaben, Notarhonorar und Maklerprovision einzuplanen. Eine seriöse Agentur legt diese Posten von Anfang an transparent offen. Für nicht ansässige Käufer ist zudem wichtig, die laufenden jährlichen Grundsteuern und das Zusammenspiel mit dem Steuerwohnsitz im Heimatland zu verstehen.

Schritt 5 — Abschluss und danach

Bei der Beurkundung verliest der Notar den Vertrag, beide Parteien (oder ihre Bevollmächtigten) unterschreiben, der Restbetrag wird überwiesen. Anschließend trägt der Notar die Übertragung ein und führt die anfallenden Steuern für Sie ab. Ab diesem Moment gehört die Immobilie Ihnen. Die Aufgabe einer guten Agentur endet nicht mit der Urkunde: Objektbetreuung, Vermietungskoordination und After-Sales-Service gehören zu einem echten Luxusservice.

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Fordern Sie das private Dossier an oder vereinbaren Sie eine diskrete Privatbesichtigung, vor Ort oder per Videocall. Kontakt: Gründer Dr. Tiziano Spagnuolo, info@altea.re oder +39 337 534 850.

UP TOWN — The Sky-Villa, Jesolo Lido

Ein Duplex-Penthouse mit 275 m², 360°-Meerblick, privatem Dach-Solarium und Klasse A4 NZEB — 270 m vom Strand, rund 45 Minuten von Venedig.

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